Automatische Bürgschaft bei Eheleuten?

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Nein, mit dem Bürgen verpflichtet man sich, im Notfall Schulden eines anderen zu bezahlen, wenn der dazu nicht mehr in der Lage ist. Zum Bürgen kann man aber nicht verpflichtet oder gezwungen werden, auch Ehepartner nicht.

Nein, keineswegs. Die Banken wollen das gern, aber man sollte es sich gut überlegen.