Frage von Melli80 16.07.2012

Auto wurde im Parkhaus durch Flüssigkeit beschädigt

  • Hilfreichste Antwort von Privatier59 16.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Da scheint Beweissicherung oberste Pflicht. Ein Parkhausbetreiber muß natürlich dafür sorgen, dass von seiner Anlage kein Schaden ausgeht. Für Handlungen Dritter haftet er aber nicht unbedingt. Was ist, wenn sich auf der darüberliegenden Etage ein mit Chemikalien beladenes Fahrzeug befunden hat und da ausgelaufenes Material durch Ritzen auf Dein Fahrzeug getropft ist? Da sollte man die Lage vor Ort fotografisch dokumentieren, versuchen, Spuren des Materials zu sichern und auch das eigene Auto untersuchen lassen. Ich würde einen Anwalt beaufragen und durch den das einleiten lassen, was man verkürzt "Beweissicherungsverfahren" nennt. Da wird vom Gericht dein Gutachter beauftragt, der die Ursachen des Schadens ermittelt, den Zustand des Autos dokumentiert und die Reparaturkosten ermittelt. So ein Gutachten ist dann später im Prozeß unmittelbar verwendbar und hat weit höhere Beweiskraft als ein Privatgutachten.

  • Antwort von TopJob 16.07.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hier wird grundsätzlich wohl der Verursacher der tropfenden Flüssigkeit (der Betreiber der Parkhauses?!) haften müssen. Es ist nur die Frage, ob dieser zu ermitteln ist. Wichtig ist, dass du erstmal nachweisen kannst, dass dieses auch tatsächlich im Parkhaus und an welcher Stelle entstanden ist.

    Ehrlich gesagt weiß ich aber auch nicht so recht, was ich von dieser Aussage halten soll. Mir ist eigentlich so gut wie keine Flüssigkeit bekannt, die überhaupt Glas angreift (Flüsssäure / Fluorwasserstoffsäure). Diese ist greift jedoch nur in hoher Konzentration Kunststoffe an. Und da frage ich mich schon, wo die herkommen soll.

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