Alleinerziehender Vater (Mutter verstorben) ist Harz IV Empfänger, kommt auch in keinster Weise für den Unterhalt des Erwachsenen Sohnes auf, also weder Essen, Kleidung oder sonstiges. Selbst der Telefon-, bzw. Internetanschluss, der ja heute schon zum Standart gehört, wird vom Sohn unterhalten. Wohnung Eigenheim, welches zur Hälfte den Kindern gehört, also nicht dem arbeitslosen Vater. Sohn befindet sich in Ausbildung, Kindergeld wird an den Vater gezahlt., Gibt es eine Möglichkeit der Auszahlung direkt an den in der Ausbildung befindlichen erwachsenen Sohn.
Einen eigenen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse stellen. Da der Sohn bereits 18 Jahre alt ist, dürfte es keine Probleme geben, das KG direkt an ihn auszuzahlen. Habe ich bei meiner Enkeltochter auch getan, weil sich meine Tochter nicht gekümmert und das KG selbst verbraucht hat.

Wenn der Sohn volljährig ist, kann er bei der Familienkasse mit der Begründung, dass der seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, die Auszahlung des Kindergeldes an sich selbst beantragen.