Auswirkung Ausbildungsvergütung auf Kindesunterhalt?

2 Antworten

die ausbildungsvergütung wird selbstverständlich auf den unterhalt angerechnet bei volljährigen komplett bis auf 90 euro bei minderjährigen je zur hälfte auf bar-u betreungsunterhalt der mutter.

Ist anzurechnen. Bei jedem Elternteil zur Hälfte. Andererseits muss der Unterhaltschuldner ausbildungsbedingte Mehrkosten von 90 Euro berücksichtigen. Somit ist im Ergebnis nur die Differenz von diesem Betrag und das Einkommen des Kindes anzurechnen.