Frage von bbalgsl 14.01.2011

Außergewöhnliche Belastung

  • Antwort von qtbasket 14.01.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Krankheitskosten sind typische außergeöhnliche Belastung, und fast alles, was du möchtest, wird man auch bei der Steuererklärung geltend machen können.

    Link:

    www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stspab0006.htm

    Ob das Finanzamt allerdings die Fahrtkosten zu einer Apotheke im EU Ausland anerkennen wird, das darf bezweifelt werden - es wird dahinter eher eine private Urlaubsreise o.ä. vermuten, Da muss man schon sehr überzeugend darlegen können, dass es nur diese Apotheke sein muss, und das eine deutsche Apotheke es nicht kann.

    Nach §73 AMG darf jede deutsche Apotheke importieren, dazu bedarf es einer ärztlichen Verschreibung, zwar nicht alles, aber fast alles.

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