Außergewöhnliche Belastung
1.Kann ich die 10.-€ Praxisgebühr als Außergewöhnliche Belastung einsetzen? 2. Kann ich die Fahrtkosten zum/vom Arzt/ zu /von der Apotheke auch im EU-Ausland als Außergewöhnliche Belastung geltend machen(0, 30 €/Km)?
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Krankheitskosten sind typische außergeöhnliche Belastung, und fast alles, was du möchtest, wird man auch bei der Steuererklärung geltend machen können.
Link:
www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stspab0006.htm
Ob das Finanzamt allerdings die Fahrtkosten zu einer Apotheke im EU Ausland anerkennen wird, das darf bezweifelt werden - es wird dahinter eher eine private Urlaubsreise o.ä. vermuten, Da muss man schon sehr überzeugend darlegen können, dass es nur diese Apotheke sein muss, und das eine deutsche Apotheke es nicht kann.
Nach §73 AMG darf jede deutsche Apotheke importieren, dazu bedarf es einer ärztlichen Verschreibung, zwar nicht alles, aber fast alles.
Vielen Dank! Es hätte korrekterweise heissen müssen: "innerhalb der EU" (bei Aufenthalt dort).