Außendienst mit Homeoffice, Arbeitsraum steuerlich absetzbar?

1 Antwort

Da Du keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hast, sind erstmal auf jeden Fall Kosten abzuziehen.

Ob die Begrenzung auf 1.250,- im Jahr greift, oder der Abzug der Kosten unbeschränkt ist, richtet sich danach, ob dieses Arbeitszimmer das Zentrum Deiner beruflichen Tätigkeit ist.

http://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/

Auf jeden Fall kannst Du in Vorgriff auf das nächste Jahr schon mal das Zimmer renovieren (wenn nötig), und ein paarAnschaffungen tätigen. Beachte, Beträge über 487,90 für einen einzelnen Gegenstand (z. B. Schreibtisch) müssen nach der Betrieblichen Nutzungsdauer verteilt werden. Beträge darunter können verteilt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986