Hallo, mein Vater und ich befinden uns seit fast einem Jahr im Streit mit der Familienkasse. Ich war im Rahmen meines Studiums für einige Zeit im Ausland. Ein Auslandsaufenthalt ist laut Studienordnung vorgeschrieben. Ich habe im Ausland gearbeitet, nicht studiert. Meine Universität hat die Beurlaubungen genehmigt.
Die Familienkasse hat uns im vergangenen Jahr einen Bescheid zugestellt, in dem sie das für mich während meiner Zeit im Ausland gezahlte Kindergeld zurückfordert. Zu Beginn war ihr Argument, dass ich mit meinem Verdienst im Ausland den gesetzlichen Freibetrag überschritten hätte. Wir haben dann mit Hilfe unserer Steuerberaterin und eines Anwaltes die notwendigen und geforderten Unterlagen zusammengestellt und auch Einspruch eingelegt. Laut Finanzamt, bei welchem wir im Rahmen der Steuererklärung die gleichen Unterlagen vorlegen mussten, habe ich in meiner Zeit im Ausland unter Berücksichtigung der Werbekosten nicht zu viel verdient. Auch dies teilten wir der Familienkasse mit. Heute, mehr als 9 Monate nach dem letzten schriftlichen Kontakt mit der Behörde, haben wir einen Brief erhalten, aus dem hervorgeht, dass es nun um die Anzahl der Auslandssemester geht bzw. die Tatsache, dass diese eine Unterbrechung des Studiums darstellten, weil ich während dieser Zeit nicht studiert habe. Der Auslandsaufenthalt war für mich jedoch obligatorisch. Kann mir jemand helfen?
Finanzamt und Familienkasse arbeiten leider vollkommen unabhängig voneinander und können sogar unterschiedliche Entscheidungen in gleicher Sache treffen.
Da in deiner Angelegenheit die Fronten wohl verhärtet sind und die Familienkasse auf deine Argumente nicht reagiert, bleibt wohl nur das Einspruchsverfahren und dann die Klage beim Verwaltungsgericht.
Grundsätzlich teile ich aber deine Auffassung, dass ein obligatorischer Auslandsaufenthalt, der in der Studienordnung vorgeschrieben ist, mit zur Studienzeit hinzugerechnet werden muss. Immerhin war der Aufenthalt für dich ja Teil deines Studiums.
Und da die Einkünfte lt. Finanzamt auch nicht zu hoch zu sein scheinen, würde ich dir auf jeden Fall das Kindergeld gewähren. - Nur leider sitze ich nicht am Schreibtisch, der für dich zuständig ist :)
Es war auf jeden Fall klug, einen Rechtsanwalt und Steuerberater einzuschalten! - Hoffe ihr seid da versichert.
Ist deine Arbeit im Ausland als Praktikum gewertet worden? Ich habe auch Freunde für die ein Pflichtpraktikum zum Studium gehört hat. So weit ich weiss hat keiner von denen Probleme bekommen. Aber von denen kann auch keiner wirklich viel Geld verdient. Also ich würde sagen, wenn du richtig viel Geld verdient hast,d.h. auch über den Steuerfreibetrag gekommen bist, dann hast du kein Anrecht auf Kindergeld. Aber wenn es nur ein Praktikum war wo du ein bisschen Geld verdient hast, dann solltest du, wie in der vorherigen Antwort, dir wirklich einen guten Anwalt besorgen! Viel Erfolg!