Mein Auftraggeber kürzt Rechnung mit fadenscheiniger Begründung, wie soll ich reagieren?

3 Antworten

Meine Aufgabe besteht in Tätigkeiten, die für ihn teilweise nicht kontrollierbar sind.

Genau das ist das Problem, auch Dein Problem im übrigen. Wenn es hart auf hart kommt, bist Du derjenige der den Umfang der Tätigkeit belegen muß. Ist das irgendwie möglich? Gibt es Zeugen? Könnte man ggf die Nutzungsdauer eines Computers für Sachen des Auftraggebers belegen?

Ich kenne im übrigen diese Methode von Argumentation zur Genüge. Ist Dein Auftraggeber vielleicht in finanziellen Problemen? Grundlose Rechnungskürzungen sind da oft das erste Anzeichen.

Danke für deine Antwort. Die Auftragslage ist in der Tat nicht gut. Aber das hat mit der Rechnungskürzung nur indirekt zu tun. Bei ihm hat das System, ob Geld vorhanden ist oder nicht. Mit anderen hat er Gleiches gemacht und noch viel schlimmer. Möglicherweise war ich jetzt gerade zufällig an der Reihe. :-)

Ich habe ihm in meinem 4-seitigen Brief alles detailliert erklärt und kann größtenteils schriftliche Arbeitsprodukte vorlegen. Das werde ich dann bei Gericht machen. Danach fragt er aber gar nicht. Er stellt schlichtweg eine unsubstantiierte Behauptung in den Raum. Die Kollegen haben sich einschüchtern lassen und es akzeptiert. Dazu bin ich aber keineswegs bereit.

Ich empfinde es auch als Beleidung meiner Intelligenz. Wenn ich schummeln will, rechne ich keine Urlaubstage ab, sondern suche unauffällige Wege.

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Endlich mal Tacheles geredet.Ich brauche hier keinen Rat zu geben. Hast Du bestens erledigt!

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Wie argumentiere ich am besten?

Hmm, Du fragst etwas im Nachhinein statt vorher. Wie sehen die vertraglichen Bedingungen aus für Deine Abrechnungsmodalitäten? Wurde bei den bisherigen Abrechnungen von den vertraglichen Bedingungen (stets) abgewichen? Man kann nur auf dieser - mir bislang unbekannten Basis - argumentieren.

Wie kann/soll ich ihm beweisen, dass ich nicht im Urlaub war?

Im Prinzip kannst Du das nicht beweisen. Du bist auch dazu nicht verpflichtet. Wir sind hierbei nicht im Strafrecht (und auch dort ist die Vorgehensweise bekanntermaßen so, dass der Ankläger beweisen muss, nicht der Beschuldigte). Wenn Dein Arbeitgeber Deine Abrechnung bemängeln will, dann muss er dazu vertragliche (oder gesetzliche) Gründe vortragen. Er hat also Deinen Urlaub zu beweisen, wenn dies überhaupt abrechnungsrelevant sein sollte. Aber hierzu mußt Du überhaupt erstmal etwas zu Deinen vertraglichen Bedingungen schreiben!

Danke für deine Antwort.

Wir sind beide GmbHs. Der Auftraggeber war stets (telefonisch) über meine Aktivitäten informiert. Die Rechnungstellung nach Arbeitsstunden war stets dieselbe. Urlaub wäre nicht abrechnungsrelevant. Wenn ich nicht arbeite, bekomme ich nicht bezahlt. Das ist mir bekannt. Ich will und muß mich nur gegen diese Frechheit und gegen so eine dreiste Lüge wehren.

Naja, der Beweis über den Urlaub ist auch für einen zivilrechtlichen Prozeß wichtig. Ich werden jetzt noch einmal mit Fristsetzung erwidern und mahnen und dann bei Nichtzahlung einen Mahnbescheid beantragen. Ich bin rechtsschutzversichert. Ich habe mir auch schon gedacht, dass die Beweislast für seine Falschbehauptung bei ihm und nicht bei mir liegt.

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@Fettnaepfchen

Du darfst nicht noch mehr 4-seitige Briefe schreiben, die dann gerichtlich auch gegen Dich verwendet werden könnten. Du mußt doch Deinen Urlaub nicht diskutieren, sondern nur Deine geleisteten Stunden, die sicherlich Gegenstand Deiner stetigen telefonischen Aktivitätsberichte waren - oder?

Also letzte Mahnung mit 14-tägiger Fristsetzung für Zahlungseingang, danach evtl. Mahnbescheid und dann je nach Rückmeldung eine Klage.

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Ich würde einen solchen Kunden auf schnellstem Wege "entsorgen".

Teile ihm mit, die Unterstellung einer Straftat (Betrug) selbst wieder eine Straftat sei und Du auf den Beweis seiner Behauptung wartest. Bis dahin bzw. bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung stellst Du alle Arbeit für diesen Kunden ein.

Nachdem das Geld eingegangen ist und wenn Du weiterhin mit diesem Kunden arbeiten willst, solltest Du die Vereinbarungen mit diesem Kunden auf Festpreisbasis umstellen.

Danke für deinen Kommentar.

Er ist bereits entsorgt! :-) Ich habe meine Tätigkeit am Tage seiner dubiosen Urlaubsbehauptung sofort eingstellt und seitdem auch keinen Kontakt mehr zu ihm gehabt. Solche Kunden sind keine Kunden. Die braucht niemand. Somit ist keine weitere abzurechnende Arbeitszeit angefallen. Ich will nur noch meine Rechnung bezahlt haben.

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@Fettnaepfchen

Dann bleibt Dir nur der Rechtsweg.

Ich würde mir allerdings die weiteren Dinge sparen und sofort die Klage einreichen, der Kunde hat ja zum Ausdruck gebracht, dass er der Forderung widerspricht.(§286 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

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@Mikkey

Ja, das ist eine Überlegung wert. Dass ich ihm vor einem Mahnbescheid/einer Klage noch einen Brief schreibe, hat den Grund, dass ich in dem Brief noch einige Vorfälle schildern will, die seine Glaubwürdigkeit bei Gericht erschüttern könnten, aber nicht direkt mich betreffen. Ich werde während des Gerichtsverfahrens keine Möglichkeit haben, diese Ereignisse vorzutragen. Nur auf diese Weise kann ich sie aktenkundig machen.

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