Auftrag an Handwerker mit Wohnungsgenossenschaft abstimmen?

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In Notfällen sind Mieter zwar berechtigt, auch ohne vorherige Abstimmung mit dem Vermieter Aufträge zu vergeben und können die Auslagen dann später erstattet verlangen. Kein warmes Wasser zu haben, ist aber kein Notfall. Komm daher ja nicht auf die Idee, den Handwerker selber zu beauftragen. Du wirst mit Sicherheit auf den Kosten sitzen bleiben. Allerdings ist ein Anruf beim Handwerker trotzdem kein schlechter Gedanke, nur muß man da sehr vorsichtig formulieren: Schildere dem Handwerker das Problem und bitte ihn, die Zustimmung zur Durchführung der Reparatur selber bei der Genossenschaft einzuholen. Dann nimmt alles seinen ordnungsgemäßen Verlauf!