Auf welchen Betrag bezieht sich die Schenkungssteuer?
Folgende Frage.
Es geht um ein Haus, das vor 4 Jahren von mir und meiner damaligen Freundin (nicht verheiratet) gekauft wurde. Darlehensnehmer bin ich alleine, bei einem Kaufpreis von 200000 €. Im Grundbuch sind wir beide als Eigentümer halb/halb. Da ich den Kredit alleine getragen habe und meine Ex längst nicht mehr hier wohnt, würde ich sie gerne aus dem Grundbuch haben. Sie wäre dazu bereit, mir ihre Hälfte zu schenken.
Also reden wir von einer 30% Steuer und einem Freibetrag von 20000€. Von dem Haus wurden insgesamt nur etwa 10000€ getilgt, also noch relativ hoch belastet.
Werden die Schulden von der Hälfte des Wertes abgezogen oder zahle ich die 30% auf die vollen 100000€, da ich alleiniger Darlehensnehmer bin?
Vielen Dank.
2 Antworten
Die Situation ist wirklich etwas "blöd," weil Du streng genommen Deiner Ex seinerzeit 100.000,- Euro geschenkt hast. Sie wurde beim Kauf mit als Käuferin genannt, hat aber kein Geld beigetragen.
Das das aber unlogisch ist, muss man ihr eben den Anteil der Schulden zurechnen. Ausserdem ist ja das Gebäude insgesamt mit der Grundschuld belastet.
Somit Wert der Schenkung = (Wert des Hauses - Valutastand des Darlehens) / 2
Als anteilige Berücksichtigung der Schulden.
Die Situation ist so, wie sie ist. Der Beratungsfehler liegt Jahre zurück, nämlich beim Kauf. Ist nicht zu ändern.
Ich würde es tatsächlich so machen, dass einfach beim Notar erklärt wird, Du kaufst die Hälfte gegen verzicht auf die Rückzahlung des Darlehens durch Deine Ex.
Ich war die Tage bei einem Notar gewesen.
Also Kauf gegen Entlassung der Grundschuldhaft ist definitiv möglich (Ich bin zwar alleiniger Darlehensnehmer aber beide stehen in der Haftung). Daher würde nur eine Grunderwerbssteuer auf die Hälfte des Verkehrswertes anfallen.
Nun zum nächsten Problem. Die Bank entlässt sie nicht aus der Grundschuldhaft, da ich alleiniger Darlehensnehmer bin.
Mit dieser Begründung kann ich recht wenig anfangen. Dass ich als alleiniger Darlehensnehmer durch ging, bedeutet doch, dass ich wohl genug verdiene um das Darlehen zu bedienen. Das hätte ich jetzt eher positiv bewertet. Verdienst sollte hoch genug sein, der Wert des Hauses übersteigt dieses Darlehen etwas und doch wurde meine Anfrage ohne eine Bewertung abgeschmettert.
Werde es telefonisch nochmals bei besagter Bank versuchen, wovon ich mir jedoch nicht viel erwarte. Hat jemand noch eine Idee?
Ich könnte in 5 Jahren bei Ende der Sollzinsbindung umschulden und hoffen, dass ich als alleiniger Hafter akzeptiert werde.
Vielen Dank schon mal.
Ich als Laie sehe das genau so. Im Grunde genommen war damals meinerseits schon eine Schenkung vorgenommen worden. Termin mit Jurist habe ich schon hinter mir, was mir allerdings nicht viel brachte. Jede Option, von Schenkung über Verkauf des Hauses, hätte mich ins Chaos geführt.
Mein Steuerberater sieht es genauso wie Du und hat mir angeraten nochmals direkt einen Termin mit einem Notar zu vereinbaren.