Auf Vorschlag des Schuldners wird dieser Involvenzverwalter vom Gericht bestellt - zulässig?
Bestehen gegen einen Insolvenzverwalter durchgreifende Bedenken, dass er vom Schuldner vorgeschlagen wurde?
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Antwort von louzell 27.04.2012
Wenn der Gläubiger zustimmt ist das alles Gesetzlich geregelt.
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bin mir nicht ganz sicher ob du diese bedenken dabei hast:
Verstößt der Insolvenzverwalter gegen die Pflichten des Insolvenzrechts, verletzt er also amtsspezifische Pflichten, so ist er allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet (§ 60 Abs. 1 InsO). Schadensersatz kann also zustehen: Insolvenzgläubigern, dem Gemeinschuldner, Aus- und Absonderungsberechtigten, Massegläubigern. Der Insolvenzverwalter hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften
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Der Insolvenzverwalter hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften JA WAS?
Wann kommt die Auflösung des halben Satzes?