Auf Tablet gesetzt, Haftpflicht will nicht zahlen!!

4 Antworten

Eine Brille ist zwar kleiner und im Gegensatz zu einem Tablet durchsichtig, aber was ihnen gemeinsam ist, ist dass man sie nicht dort hinlegt, wo sich andere Leute üblicher Weise hin setzen.

Das wäre anders, wenn man sie auf den Tisch legt und ein anderer setzt sich dann drauf.

Was mich zur Frage bringt, wie wäre es zu beurteilen, wenn man sie auf den Arbeitstisch eines traditionell arbeitenden Schneiders legen würde?

Oder aber auch auf den Tisch der weibl. Assistenz....

1

Na ja, immer mit Erscheinen einer neuen Gerätegeneration liegen auffällig viele Elektronikteile auf Sitzmöbeln herum oder werden vom Hund angeknabbert. Ich glaube nicht, dass da irgendeine Versicherung Entgegenkommen zeigt.

Kann man zumindest Teilerstattung erwirken?

Nein, tatsächlich hat der Versicherer ja die Forderung gegen seinen Versicherten zurecht insgesamt abgewehrt.

Tatsächlich ist der Versicherer zum Schadensersatz nicht verpflichtet und auch eine Klage gegen den Schädiger scheitert: Schadensersatzpflicht setzt nämlich Verschulden voraus, § 823 Abs. 1 BGB.

Verschulden ist in § 276 BGB aber beschrieben als Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit ist wiederum definiert als das "Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, § 276 Abs. 2. Nur wer diese Sorgfaltspflicht nicht beachtet, haftet für den daraus entstehenden Schaden.

Nun gehört es aber - zumal auf eigenem Mobiliar - nicht zu den Sorgfaltspflichten, jedesmal die Sitzfläche auf Gegenstände abzusuchen, bevor man sich hinsetzt :-O

Insofern trägt dein Sohn den Schaden aus unbedachter Ablage seines Tablets selbst :-(

G imager761