Ich habe den bestellten Artikel per Vorkasse nicht bezahlt, bekomme ich nun Mahnung bei nicht erhaltener Ware?

6 Antworten

1. Du hast etwas gekauft.

2. Du hast das Interesse verloren.

3. Du hast das aber nicht mitgeteilt.

4. Du bist in Urlaub gefahren.

5. Also hat der Verkäufer auf Dein Geld gewartet und keine Bemühungen unternommen, den Gegenstand an den zweibietenden, oder einen Anderen zu verkaufen.

6. Erstens war es eine Frechheit und zweitens ist natürlich Schaden entstanden.

7. Versuche da mit einem Vergleich raus zu kommen.

Die Frage ist, wer ist der Verkäufer?

Gewerbliche Verkäufer verzichten oft auf die Einhaltung des Kaufvertrages, wenn bei Vorkasse kein Geld eingeht!

Das liest sich dann etwa so: Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Vorkassenzahlung innerhalb der nächsten 14 Tage von Ihnen erwarten. Sollte nach 14 Tagen kein Geldeingang auf unser Konto zu verzeichnen sein, müssen wir Ihren Auftrag leider aus der Produktionsplanung nehmen.

"und habe den Kauf nicht storniert, oder wiederrufen"

Dann würde ich schleunigst versuchen, mit dem Verkäufer eine Einigung zu erzielen. 

Ist dieser kulant, lässt er Dich vom Kauf zurücktreten. Meine vermutung ist allerdings, dass er auf die Abnahme des Artikels bestehen wird.

Zu dem Inkassoverfahren hat tinycat ja schon alles geschrieben.

Entscheidend ist, wann der Kaufvertrag geschlossen wird. Dieser wird geschlossen, wenn Du einen Kauf-Button anklickst.

Aus diesem Kaufvertrag erwachsen verschiedene Rechte und Pflichten. Du bist verpflichtet, den Kaufpreis den Vertragsmodalitäten entsprechend zu entrichten. Der Käufer ist verpflichtet, Dir das Produkt nach Erhalt des Kaufpreises vertragsgerecht zuzusenden.

Nach Abschluß des Kaufvertrags hast Du nicht die Option zu zahlen oder nicht. Es wurde bereits ein Vertrag geschlossen. Solange dieser nicht den Vertragsbedingungen gemäß storniert oder anulliert wird, besteht er weiterhin und Du bist zur Entrichtung des Kaufpreises verpflichtet.

Schließlich hat der Verkäufer nun ein Exemplar des Produkts für Dich reserviert und kann es damit nicht anderen Kunden verkaufen.

Ohne die Details jetzt zu kennen, gehe ich daher davon aus, daß Du rechtsgültig einen Kaufvertrag abgeschlossen, jedoch nicht die Kaufpreiszahlung vorgenommen hast. Dein erster Schritt sollte daher sein, den Verkäufer zu kontaktieren, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Im schlimmsten Fall wurde die Forderung jedoch bereits an das Inkassobüro abgetreten und der Weg geht nun wie von Dir beschrieben weiter.

PS: Die Ware bekommst Du nach Bezahlung natürlich geliefert.

Ihr Verhalten war natürlich vom Feinsten, weshalb Sie nun zurecht Ärger haben.

Das Schreiben des Inkassobüros aber können Sie getrost unbeachtet lassen - auch können die kein Verfahren einleiten.

Es ist nun an Ihnen, sich mit dem Verkäufer zu einigen.

Der kann Sie nämlich vor Gericht zerren.