Arbeitszimmer absetzen bei Wohnsitz im Ausland
Ich habe als Angestellter eines deutschen Arbeitgebers einen Telearbeitszusatzvertrag und arbeite ausser an ca. 25-35 Büro-Tagen im Jahr von von zuhause. D.h. dass ich eigentlich 100% meines Arbeitszimmers von der Steuer absetzen könnte.
Mein Erstwohnsitz - an dem ich auch komplett versteuere - liegt in Deutschland. Zusätzlich habe ich einen weiteren gemeldeten Wohnsitz in Italien (hier wird nicht nach "Erst-" und "Zweit-Wohnsitz" unterschieden). In Italien versteuere ich nicht, habe hier aber ein theoretisch absetzbares Arbeitszimmer (was ich am Wohnsitz in Deutschland nicht explizit habe). Den Großteil meiner Zeit bin ich überwiegend am Wohnsitz in Italien.
Deshalb meine Frage: Ist es möglich, dass ich unter diesen Umständen bei meiner deutschen Steuererklärung das Arbeitszimmer am italienischen Wohnsitz absetze?
Vielen Dank für Antworten im Voraus!
1 Antwort
Den Großteil meiner Zeit bin ich überwiegend am Wohnsitz in Italien.
Dann musst du dich in D abmelden und in I anmelden. Dann zahlst du deine Steuern in I, welchen Regeln da auch immer gelten
Hauptwohnsitz ist da wo man lebt, das ist kein Wunschkonzert.
Ein Zimmer in der Ferienwohnung kann man nicht absetzen. Und die Ferienwohnung ist auch klein Zweitwohnsitz.