Arbeitszimmer absetzen bei Wohnsitz im Ausland

1 Antwort

Den Großteil meiner Zeit bin ich überwiegend am Wohnsitz in Italien.

Dann musst du dich in D abmelden und in I anmelden. Dann zahlst du deine Steuern in I, welchen Regeln da auch immer gelten

Hauptwohnsitz ist da wo man lebt, das ist kein Wunschkonzert.

Ein Zimmer in der Ferienwohnung kann man nicht absetzen. Und die Ferienwohnung ist auch klein Zweitwohnsitz.