Arbeitslosengeld trotz neuer Stelle?
Hi, ich frage mich wie weit entfernt die neue Stelle zeitlich gesehen sein darf, um noch Arbeitslosengeld zu bekommen, jedoch sich nirgend wo mehr bewerben zu müssen. Ich habe z.B. jetzt eine Stelle ab dem 1.9.12. Muss ich mich dann diesen Monat trotzdem noch auf die Vermittlungsvorschläge bewerben? Wenn nicht, wie lange kann dann der neue Job dann entfernt sein? Würde es auch gehen wenn ich erst ab Sommer 2013 eine neue Stelle hätte?
Danke für jede Antwort.
2 Antworten
die Agentur ist gehalten dich in Lohn und Brot zu bringen. Wenn du denen eine Stelle im Sommer 2013 präsentierst, kannst du in der Zwischenzeit noch putzen gehen oder eine sonstige befristete Stelle annehmen, bzw. sie können dich sogar zwingen eine Stelle ab sofort anzunehmen.
Die Sagen dir, es könnte ja passieren das du in der Zwischenzeit ein noch bessers Angebot bekommst. Halte bloss nicht die Agentur für blöd. Die werfen dich so lange mit Angeboten tot, bis du arbeitest. Die Sachbearbeiter weden an "Erfolgen" gemessen und wenn der nicht stimmt können die sich auch einen neuen Job suchen!
Theoretisch wirst du in der Zeit, in der du nicht arbeitest von der Arbeitsagentur bezahlt und musst den Auflagen nachkommen, die sie dir stellen. Wenn du dann eine Stelle hast, wie jetzt im September, kann man bestimmt mit seinem Betreuer sprechen. Wenn die Stelle weit entfernt liegt, können sie natürlich trotzdem Bewerbungen von dir verlangen. Liegt denke ich im Ermessen deines Betreuers und muss alles abgesprochen werden.