Frage von CorneliusA7 29.07.2009

Arbeitslos melden wenn Klage gegen Kündigung noch läuft?

  • Antwort von demosthenes 29.07.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Er sollte sich in jedem Fall umgehend arbeitslos melden, weil er sonst reichlich Probleme bekommen kann.

    In den weitaus meisten Fällen enden "erfolgreiche" Kündigungsschutzklagen mit einer Abfindung, nicht aber mit Weiterbeschäftigung.

  • Antwort von Kraisler 29.07.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Es sieht wohl so aus, daß die Kündigung zunächst unwirksam ist, aber nur schwebend. Ein Recht auf Weiterbeschäftigung hast du nur wenn im Prozess auch tatsächlich zu deinen Gunsten entschieden wird.Bis das der Fall ist wirst du also nicht umher kommen, dich arbeitslos zu melden und fleißig Bewerbungen zu schreiben. So sehe ich das jedenfalls. Zur Sicherheit würde ich mich aber noch mal bei den Behörden informieren.

  • Antwort von XanderLutr 31.07.2009

    Er sollte dies auf jeden Fall tun, um sich alle Rechte auch gegenüber der Arbeitsagentur zu erhalten.

  • Antwort von Lissa 29.07.2009

    Er sollte sich spätestens drei Monate vor dem Arbeitsende arbeitssuchend melden: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Ver...

    Das gilt auch bei Fällen, in denen es einen Prozess gegen den Arbeitgeber gibt oder bei einem Zeitrentner, der einen Antrag auf Weiterzahlung gestellt hat.

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