Arbeitslos melden wenn Klage gegen Kündigung noch läuft?
Morgen! Ein Bekannter von mir hat von seinem Arbeitgeber die Kündigung bekommen, aber dagegen hat er direkt Klage eingereicht. Jetzt ist die Frage, ob man sich trotzdem erstmal arbeitslos melden muss. Wir glauben eigentlich beide, dass man das tun sollte, hätten aber gerne auch noch mal die Bestätigung von euch dazu? Muss man sich arbeitslos melden? Danke
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Er sollte sich in jedem Fall umgehend arbeitslos melden, weil er sonst reichlich Probleme bekommen kann.
In den weitaus meisten Fällen enden "erfolgreiche" Kündigungsschutzklagen mit einer Abfindung, nicht aber mit Weiterbeschäftigung.
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Es sieht wohl so aus, daß die Kündigung zunächst unwirksam ist, aber nur schwebend. Ein Recht auf Weiterbeschäftigung hast du nur wenn im Prozess auch tatsächlich zu deinen Gunsten entschieden wird.Bis das der Fall ist wirst du also nicht umher kommen, dich arbeitslos zu melden und fleißig Bewerbungen zu schreiben. So sehe ich das jedenfalls. Zur Sicherheit würde ich mich aber noch mal bei den Behörden informieren.
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Er sollte dies auf jeden Fall tun, um sich alle Rechte auch gegenüber der Arbeitsagentur zu erhalten.
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Er sollte sich spätestens drei Monate vor dem Arbeitsende arbeitssuchend melden: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Ver...
Das gilt auch bei Fällen, in denen es einen Prozess gegen den Arbeitgeber gibt oder bei einem Zeitrentner, der einen Antrag auf Weiterzahlung gestellt hat.