Frage von EuropaFan 11.07.2012

Arbeitnehmerrechte bei ordentlicher Kündigung?

  • Hilfreichste Antwort von SCHLICO 11.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Kommt drauf an. Eine Kündigung enthält immer eine Begründung, auch wenn es nur "Fristgemäß" heist, dann besteht womöglich noch die Probezeit, in dieser ist eine "fristgemäße" Kündigung ausreichend und muss nicht detailierter begründet werden. Oft steht aber z.B. "Fristgemäß innerhalb der Probezeit". Das ist dann die Begründung. Ansonsten evtl. "Betriebsbedingt". Dann sollte in der Tat ein Anwalt kontaktiert werden.

  • Antwort von Niklaus 11.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn du schon länger als 6 Monat in dem Unternehmen beschäftigt bist und das Unternehmen mindestens 10 Mitarbeiter hat, kannst du Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einklagen,. Dann muss der AG mit den Gründen raus.

    http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html

    Lies dir § 1 des Gesetzes durch.

  • Antwort von obelix 11.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bei Einhaltung der Fristen? Das wird nur gehen, wenn die Firma klein ist (unter 10 MA) oder noch Probezeit bestand.

    Danach wird es schwer, für einen Arbeitgeber, einfach so zu kündigen. Die Gründe muss er nicht nennen, aber klagst du, wird er sich dazu äussern müssen. Verhaltens- oder betriebsbedingt sollte kein Fremdwort sein.

    Aber zwingen kannst du den AG ohne Druck nicht.


    Man sollte als Gekündigter auch seine Rechte kennen. Macht der AG einen Fehler (und viele tun das), stehen die Chancen gut, dass man seinen Job behält.

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