Arbeiten trotz Beschäftigungsverbot?

2 Antworten

Hast du dazu irgendwas unterschrieben, dass du nicht arbeitest? Weil wenn ja kann es ziemlich stress geben, wenn die dich beim arbeiten "erwischen" und du danach dort wieder arbeiten willst. Ich würde allgemein nichts machen, was den Arbeitgeber verärgern kann

Hallo,

die Frage hat zwei Aspekte:

- Arbeitsrecht: am besten das Gespräch mit Personalabteilung/Betriebsrat suchen (unabhängig vom Beschäftigungsverbot sind vor Aufnahme einer zeitgleichen 2. Beschäftigung Pflichten des Arbeitnehmers einzuhalten)

- Arbeitschutz: am besten Kontakt zu Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitschutz/Bezirksregierung o.ä. aufnehmen (der Name variiert je nach Bundesland). Kriterien können z.B. sein: Geicht, das zu tragen ist (z.B. Maßkrüge auf dem Oktoberfest), Zigarettenrauch, Pausenregelungen ....

Gruß

RHW