Arbeiten österreich wohnen deutschland
hallo, wir beide arbeiten in einem drei schichtbetrieb in österreich und wohnen in deutschland, was haben wir für ansprüche in österreich und was in deutschland.( zb kindergeld, versicherung, kilometergeld,)
wie sieht es mit der arbeitslosigkeitsversicherung oder rentenversicherung aus haben wir dann in österreich und d anspruch oder wo wäre der anspruch vorrangig?
habe gelesen das wir auch anspruch auf kg in österreich haben.
wir haben viele fragen nur keine anlaufstellen dafür.
wieviel nachschichtzuschläge oder sonstige zuschläge haben wir anspruch, in einer zeitarbeitsfirma sind wir tätig als helfer....
danke für die antworten
1 Antwort
Die Frage ist im Telegrammstil gehalten also etwas schwer lesbar, aber probiern wir es, wenn auch ein paar Angaben fehlen (seit wann wird in Österreich gearbeitet?)
Wohnsitz in "D", damit hier unbeschränkte Steuerpflicht.
Wenn in "A" beim Arbeitgeber ein Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt wird, gibt es dort keinen Lohnsteuerabzug.
Da in "D" unbeschränkte Steuerpflicht besteht, gibt es hier Kindergeld.
DA in "A" keine Steuerpflicht besteht, gibt es drt kein Kindergeld (innerhalb der EU kann man immer nur in einem Land beantragen).
Die Sozialversicherungsbeiträge werden in "A" abgeführt, dort sind auch die Ansprüche. Durch die Sozailversicherungsabkommen, wrden aber die Ansprüche auch in "D" ausgezahlt, auch das ALG I.
Dann erstmal viel Spaß beim Arbeitsantritt bei unseren südlichen Nachbarn. Du wirst dann merken, was deutsche und Österreicher, trennt ist die gemeinsame Sprache.
Zuschläge, Dreischichtbetrieb, Kollektivvertrag? Sind nicht meine Themen. Gewerkschaftler fragen.
Fahrgeld? Steht was in deinem Vertrag? Sonst wüßt ich nicht, warum man Dir das zahlen sollte.
Dir steh natürlich der gleiche Abzug an Werbungskosten zu wie jedem andern auch. Also auch die Entfernungspauschale.
Hallo, danke für die antwort ich muss mich entschuldigen für den schreibstil. war gestern aber schon spät.
es wird seit dem 1.12.2010 dort gearbeitet.
das man nur einmal kg beantragen kann war mir klar nur das problem ist da ich dort arbeitete und die höhere satzleistungen , für kindergeld haben, dachte ich bekäme die differenz von den österreichern so die krankenkasse und das finanzamt in österreich."kann auch sein das die mich falsch verstanden haben".
wie schaut es mit den zu schlägen aus? drei schichtbetrieb? "kollektivvertrag" leiharbeiter"
auf was haben wir noch anspruch "fahr geld"? irgendwelche steuer tipps?