Arbeiten Banken noch mit anderen Auskunfteien zusammen - bekannt ist ja immer nur Schufa?

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Die Auskunfteien, mit denen Banken zusammenarbeiten, müssen in den AGB genannt sein, da es sich um eine durch den Kunden zustimmungspflichtige Datenweitergabe an bankfremde Unternehmen handelt. Einzige Ausnahme: wenn die Bank selbst oder über Tochter ein Scoring vornimmt, wird dies nicht besonders vermerkt und hier muss auch keine Zustimmung des Kunden erfolgen.

Außer Schufa gibt es beispielsweise noch creditreform, Infoscore, Bürgel oder accumio - jeweils für bestimmte Zielgruppen oder Branchen. Wenig bekannt ist z.B. Geno RiskSolutions (VR-Verbund). Die Sparkassen halten Anteile der Schufa.

Vielfach gibt es auch Zusammenarbeit mit der credireform, welche aber in erster Linie zu Firmenauskünften konsultiert wird. Auch das würde aber in den AGB stehen.