Arbeit, dann Arbeitgeberwechsel, dann wieder Rückkehr, als Arbeitsjahre anrechenbar?

4 Antworten

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Ja . Alles geht von vorne los ! Außer :

"Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann sich der Arbeitnehmer allerdings bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses und seiner Rückkehr in das Unternehmen oder in den Betrieb dann auf eine Zusammenrechnung unterbrochener Zeiten der Betriebszugehörigkeit berufen, wenn zwischen den rechtlich getrennten Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (BAG, Urteil vom 23.09.1976 – 2 AZR 309/75; Urteil vom 18.9.2003 – 2 AZR 330/02). "

http://www.frag-einen-anwalt.de/-622-BGB-__f15315.html

Ist schon etwas älter . Sollte aber immer noch gelten.Und ich kann auch nicht erraten ob das jetzt bei dir zutrifft .

Gruß Z... ..

Gib uns doch mal einen Hinweis darauf, worauf die Frage abzielt: Geht es da um tarifvertragliche Einstufungen?

ja genau

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@pssst

Hast Du denn einen Blick in den Tarifvertrag geworfen? Da wird das oftmals ganz präzise definiert und das sollte doch der erste Arbeitsschritt sein.

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@Privatier59

Bei uns wird generell von Berufssjahren im Tarif gesprochen. Selbst die Uni-absolventen kriegen das Studium als Berufsjahre angerechnet.

Wenn es um Sonderzahlungen geht wird dann auf die betriebliche Zugehörigkeit abgestellt. Bei einer Lücke ist es immer Kulanz des AG.

Einfach mal bei eurer Perso nachfragen wie ihr das handhabt.

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Es könnte ja auch um anrechenbare Zeiten für die Betriebsrente und Betriebszugehörigkeit gehen. Da kannst Du so verhandeln, dass diese Vorzeit mitzählt, also angerechnet wird.

Die Zeit wird als Betriebszugehörigkeit angerechnet.

Da sagen aber die Gerichte etwas anderes.

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