Anwalt will bezahlte Rechnung im Nachhinein erhöhen

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Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht nicht vor, dass die Rechnung eines Rechtsanwalts abschließend wäre, insbesondere kommt ihr keine Bestandskraft zu:

http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/

Auch nach den allgemeinen Vorschriften wird sich so etwas nicht ergeben. Eine fehlerhafte Rechnung könnte also nachgebessert, insbesondere verbösert werden. Insbesondere ergibt sich wegen des Hinweises auf die Kulanz ja gerade kein Rechtsbindungswille hinsichtlich der Wahl des zu geringen Streitwerts.

Ob dafür wirklich Spielraum ist, kann Euch hier niemand sagen, denn wir wissen nichts über die Sache und den Gegenstandswert. Vielleicht hättet Ihr doch besser nicht den Weg zur Anwaltskammer gesucht sondern selber mal im Internet selber mal Informationen über das anwaltliche Gebührenrecht eingeholt. Da die Anwaltskammer offenbar die schon erstellte Gebührenrechnung als richtig bestätigt hat, wittert die Anwältin nun Morgenluft für ihre Nachforderungen. Beschwerden können manchmal richtig teuer werden, in diesem Falle möglicherweise für Euch.