Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe – zählt Honorar für Übungsleiter mit zum Einkommen?
Wird bei der Berechnung, ob jemand Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe hat, ein Übungsleiterhonorar als Einkommen angesehen?
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Ich würde davon ausgehen, dass es, da es ja ein Einkommen ist, auch mitberechnet wird. Warum sollte der Staat –also wir alle- zahlen, wenn Prozesskosten auch selbst gezahlt werden können?
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Bei Prozesskosten oder anderen gerichtlichen Sachen zählt das tatsächliche Einkommen und nicht das was steuerlich als Einkommen zählt.
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Ich würde davon ausgehen, dass es, da es ja ein Einkommen ist, auch mitberechnet wird. Warum sollte der Staat –also wir alle- zahlen, wenn Prozesskosten auch selbst gezahlt werden können?
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