Anspruch auf Hartz bei 4 Wochen Urlaub?
Hallo,
ich bin 22 Jahre und wohne nicht mehr bei meinen Eltern. Zur Zeit mache ich mein Abitur, was am 30.06.2011 endet. Ich möchte danach studieren, aber für die Überbrückung möchte ich Hartz 4 beantragen. Ich weiß, dass mir nur 3 Wochen Urlaub pro Jahr zustehen, aber mein Freund hat mir bereits vor drei Monaten eine Reise geschenkt, die vom 01.07.bis zum 29.07. geht.
Meine Frage, habe ich trotzdem Anspruch auf Hartz 4?
Grüße
Maja
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Wieso glaubst DU, unter 22jährig, denn überhaupt Hartz4-berechtigt zu sein!?
Ich bin auf diesem Sektor kein Profi, aber wenn deine Eltern keine Transferleistungen beziehen, dann sieht es für dich ziemlich mau aus...
Übrigens steht Hartz4 nur Bedürftigen zu - und das ist auch GUT SO!
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ach so hier der "Gesetzestext" bzgl. Urlaub. Klar ist geregelt - es gibt nur 3 Wochen und nur wenn es genehmigt wurde!
Ortsabwesenheit Der Verweis auf die „entsprechende“ Anwendung der Erreichbarkeits-Anordnung wurde gestrichen, gilt aber übergangsweise weiter, bis die BA eine eigenständige Verordnung für § 7 Abs. 4a SGB II erlassen hat (§ 77 Abs. 1 SGB II). Insofern gilt Nachfolgendes auch erst dann.
Die Dauer von max. 3 Wochen Ortsabwesenheit „ohne wichtigen Grund“ wurde fest im SGB II verankert (§ 7 Abs. 4a S. 5 SGB II). Anmerkung: Damit ist die bisherige Nichtanwendbarkeit dieser Vorschrift auf Erwerbstätige und Schüler aufgrund der bisherigen sinngemäßen Anwendung der EAO nur für Arbeitslose hinfällig. Konkret dürfen nunmehr auch Erwerbstätige und Schüler nur max. 3 Wochen pro Jahr ortsabwesend sein, auch wenn die Dauer ihres arbeitsvertraglichen Urlaubes bzw. der Ferien länger ist. Hier muss der Gesetzgeber oder die BA anhand ihrer neuen Ermächtigungsgrundlage (§ 13 Abs. 3 SGB II) dringend nachbessern und diesen „Hausarrest“ für Erwerbstätige und Schüler aufheben.
Als wichtige Gründe, die nicht der zeitlichen Beschränkung auf 21 Tage unterliegen, werden Zeiten ärztlich verordneter Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die Teilnahme an einer Veranstaltung, die staatspolitischen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Zwecken dient oder sonst im öffentlichen Interesse liegt, sowie die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit genannt (§ 7 Abs. 4a S. 3 SGB II).
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richtig! DH!
PS: bis zur ersten berufsqualifizierenden Ausbildung sind Deine Eltern Dir unterhaltspflichtig. Sogar die GKV-Familienversicherung übernimmt so lange Deine KV KOSTENLOS (bis zu einem eigenen verdienst von max 365€ bzw. 400€ monatlich).
bescheidene Frage von was lebst du den jetzt?