Anspruch auf Arbeitszeugnis bei kurzer freiberuflicher Tätigkeit?

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Ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gibt es nicht. Es gibt auch in dem Sinne keine Arbeitszeugnis.

Vielmehr ein Referenzschreiben. Hier ist man auf die Freiwilligkeit der Firmen angewiesen mit denen man gearbeitet hat. Die Sache wird manchmal vereinfacht wenn man ein Referenzschreiben quasi voranfertigt und dann vorlegt.

Sie war selbstädig Tätig, also kein Arbeitszeugnis, weil kein Arbeitsvertrag.

Aber Sie könnte um eine Referenz bitten.

Man wird ihr vermutlich gerne ein entsprechendes Schreiben ausstellen.

Wahrscheinlich nicht. Als Freiberufler bist du ein Dienstleister. Dienstleistern wird nicht unbedingt ein Arbeitszeugnis ausgestellt. Eine BEstätigung hingegen schon. Fur Arbeitnehmer gilt: egal wie kurz die Arbeitsdauer war man kann ein Zeugnis verlangen.