Anschaffungskosten für Ofen mit Holzbefeuerung im Büro - Betriebsausgaben in welcher Höhe?

1 Antwort

Kosten für den Ofen sind keine Betriebsausgaben, sondern wegen der Höhe eine Investition. Wenn der Ofen fest in das Büro eingebaut wird, wäre er auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, bzw. die kürzere Mietdauer abzuschreiben.

Kann er wieder ausgebaut werden, so ist er auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.