Anschaffungen schon vor Freiberuflichkeit tätigen - trotzdem absetzbar

2 Antworten

Mal ganz praktisch erklärt: Beginnt die freiberufliche Tätigkeit am 1.3.2010, dann kann man für das Jahr 2009 und für die Zeit von 1.1.-29.2.2010 in der E-Ü-Rechnung unter Betriebsausgaben, die man als "Vorabbetriebsausgaben" bezeichnet alle getätigten Ausgaben eintragen. Der Computer mit allen zugehörigen Peripheriegeräten müsste bei abnutzbaren Anlagegütern aufgeführt werden, kauft man Computer&Co z.B. am 12.12.09, dann kann man nur noch einen geringen Teil in 2009 ansetzen (dazu gibt es auch Programme, die einem das ausrechnen - in den letzten Jahren war es so, dass man eine Computeranlage über 3 Jahre abschreiben muss und das Abschreibungsjahr erst mit dem Datum des Kaufes beginnt). Hat man dann in 2009 keine Einnahmen, so kommt in der E-Ü-Rechnung ein Minusbetrag raus, der eine bestehende Steuerbelastung mindert.

Nein, natürlich kann man das ab dem Zeitpunkt wo man sich auf die Vorbereitung der Tätigkeit konzentriert. Keiner Kann sein Büro am 01. 01. eröffnen und am 02. 01. morgen herumlaufen und die Sachen einkaufen.

Man könnte auch schon vorab die Umsatzsteuervoranmeldungen mit Umsatz 0,- Euro udn Vorsteuerabzug abgeben.

Auch eine E-Ü-Rechnung 2009, in der nur Kosten udn ein Verlust enthalten sind.