Anrechnung von Elterngeld-Nachzahlung
Hallöchen..:)
Hab da mal ne frage und hoffe einige von euch können mir weiterhelfen. Und Zwar. ich bin ALG2 -Empfängerin und alleinerziehende Mama von meinem 4 Monate altem Sohn.
Habe jetzt vor kurzem Antrag auf Elterngeld gestellt, der mir auch bewillligt worden war. In dem Brief mit der Bewilligung Stand dass die Nachzahlung von 1,200 EUro erstmal einbehalten wird und dass ich über die Behandlung der Nachzahlung noch Post bekomme... Nach langem warten kam dann heute endlich der Brief indem stand folgendes:
.....
Das Jobcenter XXXX hat einen Erstattungsanspruch geltend gemacht. Von ihrem Elterngeld wird daher folgender Betrag ausgezahlt.
Nachzahlung in Höhe von 1.200,00 Euro Abtretungbetrag 1,200.00 Euro
Meine Frage ist jetzt darf das JobCenter die komplette Nachzahlung einbehalten? und werden meine 300 Euro Elterngeld die ich ab 1.1.2012 bekomme monatlich dann angerechnet...??
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
Liebe Grüße Steffi
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Ab 01.01.2011 wird Elterngeld zu 100% bei Harz4 angerechnet, das heist du bekommst nur den Sozialhifesatz den du schon bekommst und ansonsten kein weiteres Geld! Somit ist das rechtens und die 300,- € ab. 01.01.2012 werden voll angerechnet, das heist wenn die Elterngeldstelle dir 300,- € bezahlt, kürzt die Arge das Geld bei Harz4
Hallo, erst einmal Danke für die rasche Antwort..:) Wie sieht es dann mit der Nachzahlung aus..? Die steht mir doch eigentlich komplett zu..oder nicht..??!
nein dir steht kein Elterngeld zu da du ja Harz4 bekommen hast.