Anlage UR
Hallo,
ein deutscher Einzelunternehmer hatte 2011 folgende (fiktive) Umsätze:
- 10.000 Euro in Deutschland mit 19% USt
- 5.000 Euro in EU-Ländern mit 19% USt
- 2.500 Euro in Drittländern mit "0% USt"
Wo wird jetzt was eingetragen?
a) DE + EU-Umsätze zusammengefasst im normalen USt-Formular b) Drittländer auf Anlage UR
oder
a) DE im normalen USt-Formular b) EU-Umsätze extra in Anlage UR c) Umsätze Drittländer exta in Anlage UR
Danke!
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Was sagt denn Dein Steuerberater?
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Es wäre angenehmer, wenn der Fragesteller sich auf die Beschreibung des Sachverhaltes konzentrieren würde, anstatt mit eigenen Vermutungen die Antworter zu verwirren.
Es kann auch keine gültige Antwort gegeben werden, solange nicht erläutert ist, was für Umsätze eigentlich ausgeführt wurden.
Bei den beiden Auslandsumsätzen ist beispielsweise nicht klar, ob eine Lieferung stattgefunden hat oder eine sonstige Leistung und wenn, was für eine.
Auf dieser Basis kann man eine Antwort höchstens robineken: "Ruf mal .... auf, da steht alles drin. Vor- und Nachteile!"
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Weder noch. Beide Antworten sind falsch wegen Frage b):
5.000 Euro in EU-Ländern mit 19% USt
Wenn die Leistungen in den betreffenden EU-Ländern ausgeführt wurden, dann sind sie auch dort zu erklären und nicht auf der deutschen Anlage UR.
Kommentar von DaveLoop 21.04.2012Ich soll also in jedem EU-Land (in welches ich eine Rechnung geschickt habe) eine USt-Erklärung abgeben? :)
Also das kann ja nun wirklich nicht sein...
Kommentar von blackleatherblackleather 21.04.2012Wieso? Es handelt sich doch ohnehin nur um fiktive Umsätze... Gib doch fiktive Erklärungen ab!
Außerdem richtet sich die Besteuerung nach dem Ort der Leistung und der ist gesetzlich geregelt, ob einem das gefällt oder nicht. Du selbst hast geschrieben, dass dein fiktiver Unternehmer seine fiktiven Rechnungen nicht nur in andere Länder geschickt hat, sondern dass er seine Umsätze dort ausgeführt hat. Da ist es doch wohl mehr als naheliegend, dass diese Länder auch ihre Umsatzsteuer sehen wollen!
Kommentar von DaveLoop 25.04.2012Trotzdem will das deutsche FA wissen wohin wieviel umgesetzt wurde.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 25.04.2012Richtig. In der Anlage UR ab Zeile 57.
Hintergrund ist unter anderem ein möglicher Vorsteuerausschluss.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 22.04.2012Ich soll also in jedem EU-Land ...eine USt-Erklärung abgeben?
Nein, wieso? Hat das irgendwer geschrieben?
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 22.04.2012Beide Antworten sind falsch wegen Frage b):
Nein. Die Antworten sind zwar falsch, aber aus einem anderen Grund.
Schau mal in den 3c.
-
-
Antwort von DaveLoop 25.04.2012
****Meine 2. Variante scheint richtig zu sein (ansonsten bitte das Gegenteil beweisen!):
a) DE-Umsätze in normales USt-Formular b) EU-Umsätze in Anlage UR + Steuer davon in USt-Formular übertragen c) (nicht steuerbare) Umsätze Drittländer in Anlage UR
Falsche Antwort.
na ja du solltest deine Hausaufgaben alleine machen, sind es keine Hausaufgaben, dann solltest du dir einen Steuerberater nehmen.
Und es gibt keine "falschen Antworten", weil wir hier nett sind und bei richtigen Fragen und nicht "fiktiven" Fragen versuchen zu helfen!
hauptsache wieder irgendwie seinen senf dazugeben und punkte sammeln hm? :)