Angabe von Leistungszeitraum in Rechnungen

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Der Leistungszeitraum kann entsprechend der Leistungserbringung angegeben werden. Handelt es sich um einen Dienstvertrag nach Aufwand, würde man ja sogar einen Stundenaufschrieb und weitere Aufstellungen in Rechnung gestellter Reisekosten etc. der Rechnung beilegen.