Angabe einer "einmalige" Einnahme/Leistung in der Steuererklärung ohne Rechnung als Privatperson?
Hallo Community, folgendes Problem. Im letzten Jahr habe ich, ohne nachzudenken, eine Zahlung einer einmaligen private Leistung entgegengenommen und möchte jetzt nicht als Steuersünder da stehen, sondern diese fehlenden Steuern sauber dem Vaterstaat auszahlen. Dabei handelt es sich um ca. 2000€, welche ich für die Übertragung eines Nutzungs- und weiterenticklungsrechtes im IT-Sektor erhalten habe. Ich habe aber keinerlei Belege bzw. auch keine private Rechung erstellt und diese Leistung ist nicht wiederkehrend und war einmalig und es wird auch so bleiben. Ich habe dazu schonmal einen ähnlichen Fall in diesem Forum gefunden, unter: http://www.finanzfrage.net/frage/einmalige-einnahme---wie-vorgehenversteuern
Zu meiner Frage:
1) Ist der ähnliche Fall so richtig?
2) Wie muss ich vorgehen bzw. wie kann ich diese einmal Leistung angeben?
3) Was muss ich beachten wenn ich keine Belege habe?
4) Wenn sie unter "Einkünfte aus sonstigen Leistungen" fällt, welche Betitelung würde für die Leistung passen (z.B. Übertragung eines Nutzungs- und Weiterentwicklungsrechts als einmalige Leistung)?
5) Ist es eventuell ratsam, wenn eine Plus-Minus-Null Rechnung rauskommt, erst garkeine Steuererklärung abzugeben und das 2016 auszusetzen?
Vielen Dank schon im voraus.
1 Antwort
- Ja.
- Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermitteln und in Anlage SO eintragen.
- Dass die Ausgaben anderweitig gleubhaft gemacht werden können.
- Einkünfte aus Leistungen.
- Ja. In diesem Fall ist keine Angabe notwendig, es sei denn, das Finanzamt fragt explizit danach (z.B. wegen einer Kontrollmittreilung).
Erst mal abvwarten, was das Finanzamt fragt - wenn überhaupt.
kleine Korrektur zu Punkt 2 von Herrn Mal:
Einnahmen und Ausgaben müssen bei Leistungen zwingend getrennt auf der Anlage SO eingetragen werden.
Danke, für die zügige Antwort.
Zu Punkt 3 meine ich, dass ich keinen Belege habe, dass eine einmal Leistung stattgefunden hat, d.h. ich habe dafür privat keine Rechnung geschrieben. Deswegen weiß ich nicht, ob es einfach reicht, wenn ich den Betrag aufführen und dazu schreibe "Einkünfte aus Leistung" oder sollte ich dort noch eine genauer Beschreibung machen?