Anderes Modell nach Garantiefall?

2 Antworten

Du solltest ein baugleiches, mängelfreies Gerät einfordern und dich nicht auf Android 5 einlassen (wenn dieses nicht auf Version 6 aktualisiert werden kann).

"Den Spezifikationen nach zu urteilen kann ich hierbei leider keinen Vergleich erkennen (Kamera, Prozessorleistung, ...)"

Hier ist das Wort "Vergleich" unpassend, sondern "Gleichwertigkeit" angebracht, denn Du hast ja die Spezifikation verglichen und die Minderwertigkeit bzw. Unterschiedlichkeit erkannt und bewertet.

Wenn er das gewünschte Gerät nicht liefern kann, dass trittst Du vom  Kaufvertrag zurück und verlangst auch Dein Geld zurück. Möglicherweise gibt es einen Rechtstreit. Kauf über Trusted Shop oder so? Ja, dann bist Du vielleicht auf der sicheren Seite:-)

Natürlich kann man das ursprünglich erworbene Smartphone verlangen. Das Ersatzmodell muss man nicht akzeptieren, vor allem wenn es schlechter ist. Da es nicht Android 6 fähig ist, bedeutet ja, das es ein veraltertes Modell ist. Deshalb ist es ja auch billiger.

Die fehlende IMEI-Nummer kann man meist wiederherstellen.