Altersteilzeit/Ruhephase

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sozialversicherungsfrei ist ein Minijob für den Arbeitnehmer immer, aber steuerfrei nicht.

Steuerfrei ist er nur dann, wenn der Arbeitgeber die sogenannten 2% Pauschalsteuer übernimmt. Diese 2% kann er auch auf den Arbeitnehmer umlegen.

In der Praxis wenden die meisten Arbeitgeber die 2% Pauschalversteuerung an und führen den Betrag ab. Gefährlich wird es wenn von Dir eine Lohnsteuerkarte verlangt wird. Dann solltest Du auf die Pauschalversteuerung bestehen.

Hallo, bei einem echten Minijob zahlt der Arbeitgeber die Steuern pauschal und man muss ihn nicht angeben.

Gruss

Barmer