Alte Aktienverluste realisieren und selbes Papier nachkaufen-ist das erlaubt?

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Das Finanzamt kann einen Gestaltungsmißbrauch unterstellen, wenn solche Transaktionen rein steuerliche Effekte haben. Aber: es gibt Urteile diverser FG und auch des BFH zu diesem Thema, die klarstellen, daß nicht ein Gestaltungsmißbrauch vorliegen muß. Siehe auch hier: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=pm&nr=19998

Die Urteile aus Zeiten der Spekulationsfrist waren besonders interessant, da ja die Frist von 12 Monaten wieder zu ticken begann. Gewinne wie Verluste wären also nach 12 Monaten Haltedauer Privatvergnügen. Der Verkauf/Kauf unterbrach diese Frist und machte es somit einem Privatanleger möglich, für geringe Zusatztransaktionskosten einen "Verlustretter" zu aktivieren.

In der Zeit ab 2009 ist mit der Abgeltungssteuer dies ohnehin nicht mehr zu unterscheiden, ob man Aktien nach 10 Monaten oder nach 20 Monaten verkauft. Verluste bleiben in jedem Fall erhalten. Es geht hierbei nur noch um die Optimierung von Gewinnbesteuerungen.

Egal ob nun Aktien, Zertifikate, Fonds oder andere Wertpapiere: ein Intraday-Verkauf/Kauf ist möglich und eine übliche Vorgehensweise, die in der Entscheidung des Anlegers liegt. Man kann Steuern ja auch dadurch optimieren, daß man Anleihen oder Fonds mit hohen Stückzinsen kauft (die also in den Verlusttopf eingestellt werden und gegen Gewinne gerechnet würden) und frühestens im nächsten Jahr wieder verkauft. Damit lassen sich Gewinne aus einem Jahr in Folgejahre übertragen. Auch mit der Besteuerung thesaurierender Fonds kann man so über die Gegenrechnung von Verlusten die Gesamterträge unter den Freistellungsauftrag plus anrechenbare Quellensteuer drücken, damit Jahr für Jahr die Freistellungsaufträge maximal ausgeschöpft werden.

Wenn Du allerdings den steuerlichen Vorteil eines Papiers höher einschätzt als den zukünftigen Gewinn, dann solltest Du IMHO dieses Wertpapier nicht mehr kaufen, sondern etwas Vielversprechenderes.

Steuervorteil aus dem Verlust höher ist als der Gewinn

Hmm, in Deutschland?. Wie kann das angehen? Ändert sich bei Dir etwa der Steuersatz im einen oder anderen Fall?

Bei seit 2009 gekauften Wertpapieren gilt im allgemeinen die Besteuerung mit der Abgeltungsteuer. Verluste werden - grob gesagt - in einem Verlusttopf gesammelt und können mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.

Mit Deinem Wunsch stehst Du momentan vermutlich einigermaßen allein. Normalerweise überlegen jetzt viele Aktieninhaber, jetzt Aktiengewinne durch Verkauf zu realisieren (und sofort wieder zu kaufen), um mit diesen Gewinnen die bisher aus der Zeit vor 2009 vorgetragenen Verluste aus Aktienverkäufe zu verrechnen. Diese Verrechnung ist noch bis Ende 2013 möglich.

Das ist kein Problem. Ist vollkommen legal. Jeder Bürger hat das recht steuerliche Sachverhalte so zu gestalten, dass er möglichst wenig Steuern zahlen muss.