als Tanztrainer, freiberuflich oder gewerblich ?

1 Antwort

Dazu muss sie ein Gewerbeschein anmelden (den braucht sie um rechnungen schreiben zu können), anfangs würde ich das auf nebenberuflicher Basis im Kleinstgewerbe ausführen ... (also ohne die Mwst einzeln auszuweisen), diese Möglichkeit besteht bis zu einem Umsatz im Gründungsjahr 17.500 €. Wenn dieser Betrag überschritten wird, muss man im kommenden Jahr die Steuer ausweisen.

Hier kann man es auch gut nachlesen http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/gruendungswissen/steuern/00886/