Als Kleinunternehmer/Freiberufler im Ausland

3 Antworten

Ein vielschichtiger Fall.

Du wirst ja Deinen Wohnsitz hier nicht aufgeben. Somit bleibst Du erstmal für die Einkommensteuererklärung hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Da Du nichts sagst, in welche Länder Du reisen wirst, gehe ich mal von dem häufigsten Fall aus. Eine dortige Steuerpflicht hättest Du vermutlich nur, wenn es dort eine Betriebsstätte gäbe. Vermutlich wird es aber ja so sein, dass Du einfach bei dortigen Fitnesseinrichtungen wie Clubs, oder in Hotels arbeiten wirst.

Vermutlich wird man Dir dort DEin Geld gegen Quittung in die Hand drücken und fertig. Bringen zur Sicherheit von den Unternehmen bei denen Du arbeiten wirst Infos mit, um das ggf. nachzuweisen.

Du kannst die Beträge dann hier in Deine E-Ü-Rechnung aufnehmen. Da Du ja für Unternehmen leisten wirst (nehme ich an), wird der Ort der sonstigen Leistung nicht im Erhebungsgebiet und so fällt auf Deine Leistung keine deutsche Umsatzsteuer an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo wfwbinder,

vielen Dank schon Mal für die Antwort und Entschuldigung, dass meine Frage nicht ausführlich genug formuliert war. Also ich plane durch mehrere Länder Asiens zu reisen. Thailand, Indonesien, Malaysia, Vietnam, etc. Dabei möchte ich nicht für Fitnessstudios oder Hotes arbeiten sondern als Personal Trainer für Privatkunden. Hier in Deutschland schreibe ich meinen Klienten einfach eine Rechnung und alles läuft über das Finanzamt in dem ich eingetragen bin. Ich frage mich aber nun, ob ich auch im Ausland meinen Klienten Rechnungen mit meiner jetzigen Steuernummer schreiben kann/darf? Ich denke, dass das nicht geht und deshalb wollte ich wissen, wo ich mein Gewerbe anmelden muss bzw. ob es nicht so etwas wie ein Gewerbe gibt mit dem man auch im Ausland seine Dienstleistungen anbieten darf.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und herzliche Grüße!

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Ich denke mal, wenn Du als Personaltrainer arbeiten möchtest, kannst Du das mit den Privatleuten absprechen und es machen.

Bei Privatleuten würde übrigens die deutsche Umsatzsteuer fällig, weil Du ja dort keine Betriebsstätte hast.

Aber wie @Hauseltr richtig schreibt, könntest Du auch Probleme mit einer Arbeitserlaubnis haben.

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Ich vermute mal, dass du nur "schwarz" arbeiten kannst, mit dem Hintergrund, kurzfristig im Knast zu landen und ausgewiesen zu werden.

Beispiel Thailand

http://www.leben-in-thailand.de/arbeitserlaubnis-thailand.shtml

Suche mal bei Goolge unter Arbeitsgenehmigung und Land.

Vermutlich wird dein Vorhaben schon überall an der Bearbeitungsdauer durch die Behörden scheitern.