als kleinunternehmer die 17500 grenze überschritten, was nun?

4 Antworten

Du kannst soviel verdienen, wie Du willst, das hat mit dem Kleinunternehmerstatus nichts zu tun.

Wenn Dein Gesamtumsatz (Einnahmen) in diesem Jahr 17.500,- Euro überschreitet was vermutlich schon passiert ist, dann bist Du einfach ab 01. 01. 2015 kein Kleinunternehmer mehr.

Das ist nicht schlimm, tut auch nicht weh, aber ab 01. 01. 2015 musst Du mit Umsatzsteuer arbeiten.

Also entweder den richtigen Steuersatz (normal 19 %, oder bei Umsätzen die emäßigt besteuert werden 7 %) auf den Preis der Ware, oder Dienstleistung aufschlagen, oder aus dem Erlös an das Finanzamt abführen.

Zum Ausgleich kannst Du die in den Rechnungen für Einkäufe, oder Kosten enthaltene Umsatzsteuer, als Vorsteuer abziehen.

Das ist in Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich, weil Neugründung) zu ermitteln udn dann an das Finanzamt abzuführen.

Ach so, weil Du ab 2015 kein Kleinunternehmer mehr bist, darfst Du dann auch Großbuchstaben versenden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
weil Du ab 2015 kein Kleinunternehmer mehr bist, darfst Du dann auch Großbuchstaben versenden.

lach....... du hast ja so recht, vorteilhafter wäre es ! K.

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Hallo,

ich weiß, die Frage geistert schon länger hier rum, aber ich habe eine Anschlussfrage, die sich auf die Diskussion bezieht, deshalb poste ich es mal hier, vielleicht lesen es die Beteiligten ja noch...

Ich habe nun schon öfter gehört (wie sich hier ja auch alle Antwortenden soweit einig sind), dass man eben seinen Kleinunternehmerstatus verliert, wenn man in einem Jahr mal mehr als 17.500€ Umsatz hat.
Nur verstehe ich den Gesetzestext so, dass als zusätzliche Bedingung auch gegeben sein muss, dass man im Jahr danach über 50.000 an Umsatz haben muss. Aus §19 UstG, Absatz 1:

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern […] nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Heißt das nicht, dass ein Jahresumsatz von (um beim Beispiel des Fragestellers zu bleiben) 25.000€ einen den Kleinunternehmerstatus noch gar nicht automatisch zum nächsten Jahreswechsel verlieren lässt, solange man im Folgejahr nicht über 50.000€ Umsatz macht?

Sorry, falls die Frage dämlich ist – ich lasse mich gerne eines Besseren belehren; ich habe diesen Zusatz zu den 50.000 nur noch nie so ganz verstanden bzw. warum er in diesen Diskussionen nie zur Sprache kommt.

Danke!

Vielen Dank für eure Antworten, jetzt versteh ich schon etwas besser. Hätte ich gewusst dass in diesem Forum so viel Wert darauf gelegt wird ob man Großschreibung verwendet dann hätte ich das auch vorher schon getan, denn jemandens Feierabend zu ruinieren war wirklich nicht meine Intention. Aber sich so über mich lustig zu machen ist auch nicht die feine Art finde ich... Nur weil ich die Shifttaste nicht betätige bedeutet das nicht dass ich dumm bin.

Auf jeden Fall nochmal Danke für die für eure Antworten!

die ermittlung des gewinns wäre an dieser stelle sehr wichtig. wenn du nach dem abzug sämtlichen kosten über die 17.500,- liegen solltest, dann wärest du ab 2015 kein kleinunternehmer mehr.

Schwachsinn!!!

Die Grenze mit 17.500 Euronen gilt für den Umsatz!

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