Als Immobilienmakler EÜR möglich?
Kann man als Makler eine EÜR machen oder ist man zur Bilanzierung verpflichtet?
Danke für Antworten.
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Solange du unter 500.000,00 Euro Jahresumsatz hast und weniger als 50.000,00 Euro Gewinn erzielst, brauchst du nicht zu bilanzieren!
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Zur EÜR haben sich die Kollegen schon umfassend geäußert. Was du noch machen musst ist ein jährlich vorgeschriebener Bericht eines Wirtschftsprüfers nach der Makler und Bauträgerverordnung. Bei Nichtabgabe wird die Genehmigung entzogen.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 19.08.2011Guter Hinweis. Solch MaBV-Berichte hab ich auch schon mehrere verfasst. Die kosten nicht die Welt.
Kommentar von NiklausNiklaus 19.08.2011Der Bericht für mich kostet jedes Jahr schlappe 325 €. wofür ich den machen muss ist mir sowieso schleierhaft. Ich nehme keine Kundengelder oder Inkassobeiträge an.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 19.08.2011Ich sag ja, die bringen nicht viel ein.
Und § 34c GewO hast du mal durchgeprüft?Kommentar von NiklausNiklaus 19.08.2011Ich habe § 34c und d GeWO. Keine Chance das Gewerbeamt will das haben und zwar aufgrund § 34 c. Eine Nichtbescheinigung nur wenn mit Investmentfonds keine Geschäfte gemacht wurden.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 19.08.2011Da haben wir "Freien" das dann doch manchmal etwas besser...
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Zur Bilanzierung sind zunächst erst mal Kaufleute verpflichtet. Einzelunternehmer können seit 2009 auf die Bilanzierung verzichten, wenn sie in den von Mandrake genannten Grenzen bleiben.
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....und auch keine originäre Bilanzierungspflicht besteht.