Allgeminer Verlustverrechnungstopf FSA wiederaufleben lassen

1 Antwort

  • Ob der Verlust aus einem Aktiengeschäft, oder einem Optionsgeschäft ist, ist egal. Es muss nur eines der Geschäfte sein, das der Abgeltungssteuer unterliegt.

  • Mit der "Topfrechnung" komme ich nicht klar. Im Besispielfall wäre es einfach so, das zum Jahresende die Verluste mit Gewinnen verrechnet werden. Entweder danach bleibt ein Gewinn, der dann ganz, oder teilweise durch den Sparerpauschbetrag aufgefangen wird (FSA).

Oder es verbleibt ein Restverlust, der für gleichartige Erträge zurück- oder vorgetragen werden kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986