ALG1 während der Elternzeit
Hallo, ich habe von Oktober 2011 bis März 2012 bei meinem AG in Teilzeit während der Elternzeit gearbeitet. Der Vertrag war befristet und endet am 29.02.2012. Mein normaler unbefristeter Arbeitsvertrag läuft weiter. Die Elternzeit endet am 16.06.2012. Leider ist bei meiner Firma jetzt kein direkter Anschluss möglich, weil keine Stelle vorhanden ist. Kann ich jetzt ALG 1 beantragen bis zum Ablauf der Elternzeit? Ich bin ja eigentlich noch angestellt, nur kann mich mein AG im Moment nicht beschäftigen, so wie ich es gerne wollte.
vielen Dank für eure Hilfe!
Kudeta
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Antwort von Andimomo 02.03.2012
Hallo kundgetan,
Du kannst ALG 2 beantragen bei der arbeitsagentur. Hierbei wird alles geprüft. Einkommen der letzten 12 Monate, deine Einkünfte,Die deines Partners, Kindergeld, vermögen (bausparen, Sparguthaben..). Mit einer bestimmten Einkommensgrenze kannst du alg2 bekommen auch wenn du noch angestellt bist. Kann dir nur die arbeitsagentur sagen. Einfach fuer deinen fall nachfragen. Zudem gibt es landeserziehungsgeld. Dieses unterliegt ebenso einer jahreseinkommensgrenze.
Hoffe ich konnte helfen
Mfg