Erfülle ich die nötige Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld I?

3 Antworten

Wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre länger als zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, kann sich Ihr Anspruch auf ALG I auf bis zu zwölf Monate verlängern. Wer noch nicht 50 Jahre alt ist, erhält maximal ein Jahr lang Arbeitslosengeld. Ihre Anspruchsdauer hängt also von der Dauer Ihrer vorhergehenden Beschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre ab.

Die Sperrfrist nach Eigenkündigung des damaligen Jobs hätte nur gegriffen, wenn Sie damals ALG beantragt hätten. Wenn Sie heute wissen, dass Sie von Kündigung bedroht sind, müssen Sie heute am besten gleich zur Arbeitsagentur, um eine erneute Sperrfrist zu vermeiden. Melden Sie sich immer rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit. Sie verzichten ansonsten teilweise auf Ihre Ansprüche.

Das Amt sagt aber, dass man innerhalb der letzten zwei Jahre und nicht innerhalb der letzten 5 Jahre 12 Monate voll versicherungspflichtig gearbeitet haben muss. Woher stammt ihre Info? Ich wurde auch gerade beim Amt nur nach den letzten 2 Jahren gefragt.

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@RobertM72 Dann kann die Anspruchsdauer verlängert werden

Haben Sie in den letzten fünf Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich Ihr neuer Anspruch um diesen unverbrauchten Rest. Jedoch nur bis maximal auf die Höchstdauer des neuen Anspruchs (§ 147 Abs. 4 SGB III). Darauf sollten Sie die Agentur unbedingt hinweisen.

Die Informationen stammen von dieser Seite und mehr hierzu unter diesem Link:: http://www.finanztip.de/bezugsdauer-arbeitslosengeld//

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