ALG 1 gesperrt - Widerspruch?!

3 Antworten

Lohnt sich ein Widerspruch?

Ein Widerspruch lohnt sich immer wenn du im Recht bist. Vor allem weil es um Geld geht, dass Du eingezahlt hast und Dir zusteht.

Auch wenn es "nur" um eine Woche geht.

Sofern du nachweisen kannst, dass du persönlich im Februar bei der Agentur für Arbeit vorgesprochen hast, ist die Sperrzeit von einer Woche unbegründet. Zu diesem Zeitpunkt wäre zudem keine Arbeitslosmeldung, sondern nur eine Arbeitssuchendmeldung möglich gewesen. Eine Arbeitslosmeldung wäre erst am 2. April möglich gewesen. Somit hast du dich in dieser Hinsicht korrekt verhalten. Da die Agentur für Arbeit dir bezüglich des Aufhebungsvertrages keine Sperrzeit verordnete, gehe ich davon aus, dass hier die übliche Kündigungsfrist eingehalten worden ist. Obwohl ich der Meinung bin, dass die Kündigungsfrist in deinem Fall hätte länger ausfallen müssen, sofern es sich beim Verkauf der Firma um einen Betriebsübergang handelte. Unabhängig davon ist eine Klage gegen einen Aufhebungsvertrag eher erfolglos.

Bevor hier noch unsinnige Antworten zum Stichwort "Aufhebungsvertrag" genannt werden: Ein Aufhebungsvertrag zieht zwar in der Regel eine 3-monatige Sperre mit sich, aber es gibt auch jeden Menge Ausnahmen: Mobbing, ärztliches Attest, Finanzprobleme des Arbeitgeber, Datierung im Rahmen der üblichen Kündigungsfrist (wie wahrscheinlich in diesem Fall).

Nein, normal hätte er noch 6 Wochen länger Frist einhalten müssen. Mobbing war an der Tagesordnung, Klage liegt beim Arbeitsamt vor.

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@Blackshep

Also , mir beleibt die Sprache weg: wir haben in Senior9 den absoluten Experten für ALG1 - warum das allerdings in der Praxis immer ganz anders für den Arbeitnehmer ausgeht, bleibt jedoch sein Geheimnis....

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