ALG 1 gesperrt - Widerspruch?!
Komliziert! Nach 11 Jahren Beschäftigung wurde meine Firma verkauft . Erst hiess es, alles bleibt - auch die Leute.... Im Dezember letzten Jahres wurden plötzlich willkürlich Stunden gekürzt, Parkplätze gesperrt und zum Januar bereits 3 Kollegen gekündigt. Mich hat man im Februar sozusagen rausgeschmissen. Mein neuer Chef hat mich erpresst (mit einer fristlosen Kündigung und das er mir was anhängen würde)und verlangt, dass ich einen Aufhebungsvertrag (zum 31.3.) unterzeichne. Das hab ich dann widerwillig getan und bin gleich zum Anwalt hin. Klage läuft also. Hab mich gleich am nächsten Tag beim zust. Arbeitsamt persönlich gemeldet. Der Mitarbeiter erzählte mir einiges zu Bewerbungen und sagte, er würde einen Vermerk machen - ich bräuchte mich somit erst zu Beginn der eig. Arbeitslosigkeit wieder zu melden. 2 April also! Jetzt kam ein Schreiben, dass ich mich ohne triftigen Grund erst zum 2. April arbeitslos gemeldet hätte und mir somit das ALG 1 für eine Woche gesperrt wird. Nach 23 Jahren im Beruf war ich also insgesamt 2 Wochen arbeitslos und davon wurde mir nun für eine Woche das ALG gesperrt.. Muß ich das so hinnehmen? Lohnt sich ein Widerspruch?
3 Antworten
Lohnt sich ein Widerspruch?
Ein Widerspruch lohnt sich immer wenn du im Recht bist. Vor allem weil es um Geld geht, dass Du eingezahlt hast und Dir zusteht.
Auch wenn es "nur" um eine Woche geht.
Sofern du nachweisen kannst, dass du persönlich im Februar bei der Agentur für Arbeit vorgesprochen hast, ist die Sperrzeit von einer Woche unbegründet. Zu diesem Zeitpunkt wäre zudem keine Arbeitslosmeldung, sondern nur eine Arbeitssuchendmeldung möglich gewesen. Eine Arbeitslosmeldung wäre erst am 2. April möglich gewesen. Somit hast du dich in dieser Hinsicht korrekt verhalten. Da die Agentur für Arbeit dir bezüglich des Aufhebungsvertrages keine Sperrzeit verordnete, gehe ich davon aus, dass hier die übliche Kündigungsfrist eingehalten worden ist. Obwohl ich der Meinung bin, dass die Kündigungsfrist in deinem Fall hätte länger ausfallen müssen, sofern es sich beim Verkauf der Firma um einen Betriebsübergang handelte. Unabhängig davon ist eine Klage gegen einen Aufhebungsvertrag eher erfolglos.
Bevor hier noch unsinnige Antworten zum Stichwort "Aufhebungsvertrag" genannt werden: Ein Aufhebungsvertrag zieht zwar in der Regel eine 3-monatige Sperre mit sich, aber es gibt auch jeden Menge Ausnahmen: Mobbing, ärztliches Attest, Finanzprobleme des Arbeitgeber, Datierung im Rahmen der üblichen Kündigungsfrist (wie wahrscheinlich in diesem Fall).
Also , mir beleibt die Sprache weg: wir haben in Senior9 den absoluten Experten für ALG1 - warum das allerdings in der Praxis immer ganz anders für den Arbeitnehmer ausgeht, bleibt jedoch sein Geheimnis....
Nein, normal hätte er noch 6 Wochen länger Frist einhalten müssen. Mobbing war an der Tagesordnung, Klage liegt beim Arbeitsamt vor.