Frage von WillNich 04.12.2011

ALG 1 + Nebentätigkeit, kann ich trotzdem eine Sperre bekommen ?

  • Antwort von qtbasket 04.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das solltest du beachten:

    Als Bezieher von ALG I dürfen max. 14,9 Wochenstunden für einen Nebenerwerb aufwenden. Ab 15 Wochenstunden ist man nicht weiter arbeitslos im Sinne des Sozialsgesetzbuches SGB III.

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