Akteinkauf mit Totalverlust! Wie kann ich Verlust steuerlich geltend machen?

2 Antworten

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das ist ein Problem, denn der Verlust wird nur anerkannt, wenn du auch verkauft hast. Und das kannst du nicht mehr. Damit wird eine Diskussion mit dem Finanzamt beginnen - Erfolgsaussichten offen.

Aktien, die bereits ein Delisting erfahren haben, können nicht mehr gehandelt werden. Du kannst sie nur ohne Wert ausbuchen lassen. Daher empfiehlt es sich, Aktien - und insbesondere die seltsamen Pennystocks - laufend zu beobachten. Im übrigen solltest Du von Deiner Bank eine Delisting-Notice erhalten haben.

Damit ist der Verlust auch nicht steuerlich relevant.

Für Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, kannst Du ohnehin keine Verluste steuerlich geltend machen.