Wie funktioniert das Absetzen von Handwerkerkosten bei Ehepaaren?

3 Antworten

Aus der Formulierung des §35a EStG, der den Höchstbetrag "dem Steuerpflichtigen" (also hier dem Ehepaar) zuordnet ergibt sich, dass der Höchstbetrag bei Zusammenveranlagung nicht verdoppelt wird.

Das ergibt sich auch aus dem letzten Satz:

Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, können sie die Höchstbeträge nach den Absätzen 1 bis 3 insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch nehmen.

Also Höchstbetrag in einem Haushalt nur einmal.

Welche Handwerkerkosten sind gemeint? Diejenigen Kosten die bei vermieten Objekten entstehen können in der Anlage V komplett angesetzt werden. Anders bei Handwerkerkosten in der selbst genutzten Wohnung / Haus. Hier muß zum einen die Bezahlung bargeldlos erfolgen und es können die Materialkosten nicht zum Ansatz gebracht werden. Das Einkommen eines Ehepaares ist dabei unerheblich sofern zumindest eine Steuerschuld besteht.

Dieser Steuervorteil kann nur einmal je Haushalt in Anspruch genommen werden.

Siehe auch hier: https://www.steuertipps.de/lexikon/h/haushaltsnahe-dienstleistung