Frage von carot 07.02.2012

Absage an Mitfahrgelegenheit - Verpflichtung zu zahlen?

  • Antwort von heinerbumm 07.02.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein, sofern ihr nichts vereinbart habt. Er hat ja keinen Schaden. Du kannst deine Mitfahrgelegeheit ja bitte, dir den entstandenen Schaden nachzuweisen. Du brachst nicht für eine Leistung zahlen, die du nicht in Anspruch genommen hast, außer es ist anderes vereinbart. Allerdings könnte ein Schaden entstanden sein (wenn dein Chaffeur z. b. einen Umweg gemacht hätte). Diesen müsstest du ersetzen. Laut deiner Schilderung war das aber nicht der Fall

  • Antwort von Clemens 07.02.2012

    Nein, aus meiner Erafhrung kann ich dir sagen, dass es dafür keine rechtliche Handhabung gibt. Ihr habt schließlich nichts schriftliches vereinbart (Stichwort: Schaden bei Nichtantritt der Fahrt) und außerdem hast du doch, wenn ich dich richtig verstanden habe, vorher auch noch Bescheid gegeben, dass du nicht mitfährst oder?

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!