Absage an Mitfahrgelegenheit - Verpflichtung zu zahlen?
Hallo! Ich wollte eigentlich am letzten Wochenende mit eine Mitfahrgelegenheit nach Hamburg fahren. Weil mir im letzten Augenblick etwas dazwischen gekommen ist, habe ich aber kurzfristig dem Fahrer eine Absage erteilen müssen. Der will jetzt einen Teil des eigentlich anberaumten Fahrpreises von mir erstattet bekommen. Gibt es dafür eine rechtliche Handhabe? Wahrscheinlich doch nicht, vermute ich? danke
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Nein, sofern ihr nichts vereinbart habt. Er hat ja keinen Schaden. Du kannst deine Mitfahrgelegeheit ja bitte, dir den entstandenen Schaden nachzuweisen. Du brachst nicht für eine Leistung zahlen, die du nicht in Anspruch genommen hast, außer es ist anderes vereinbart. Allerdings könnte ein Schaden entstanden sein (wenn dein Chaffeur z. b. einen Umweg gemacht hätte). Diesen müsstest du ersetzen. Laut deiner Schilderung war das aber nicht der Fall
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Nein, aus meiner Erafhrung kann ich dir sagen, dass es dafür keine rechtliche Handhabung gibt. Ihr habt schließlich nichts schriftliches vereinbart (Stichwort: Schaden bei Nichtantritt der Fahrt) und außerdem hast du doch, wenn ich dich richtig verstanden habe, vorher auch noch Bescheid gegeben, dass du nicht mitfährst oder?
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