Abgeschlossenes Notebook in Bibliothek gestohlen – zahlt Hausratversicherung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, der "einfache Diebstahl" von Fahrrädern kann in die HR eingeschlossen werden, für Notebooks muß Einbruch-Diebstahl vorliegen.

Versicherungsschutz wäre nicht einmal bei Vorhandensein einer speziellen "Elektronikversicherung für mobile Geräte! gegeben.