Frage von Kimtchong 16.12.2011

AbgeltungSteuer Gewinn-Verluss verrechnung

  • Hilfreichste Antwort von obelix 16.12.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    die Verluste kannst du für die Zukunft vortragen. Kommen in Zukunft wieder Gewinne, wird gegen die Verluste aus 2010 gegengerechnet - wenn die Ertragsart die gleiche ist.

  • Antwort von TopJob 16.12.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein. Du kannst Verluste aus Aktien, Fonds, etc. nur gegen Gewinne durch solche geltent machen. Soll heißen, dass dein Verlust i. H. v. 8.000 EUR in das nächste Jahr fortgeschrieben werden. Solltest du somit im nächsten Jahr z.. B. erneut 10.000 EUR Gewinn durch Aktien oder Fonds machen, musst du nur auf die verbleibenden 2.000 EUR Steuern (also 500 EUR) zahlen.

  • Antwort von gandalf94305 16.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ein Verlustrücktrag auf 2009 ist nicht möglich, da es sich um zwei verschiedene Arten von Geschäften handelt.

    Ein Verlustrücktrag ist generell seit 2009 für ab dem 01.01.2009 angefallene Verluste nicht mehr möglich. Seit Einführung der Abgeltungssteuer gibt es für Kapitalerträge nur noch einen Verlustvortrag. Daher können die in 2010 angefallenen Verluste nur auf Gewinne aus 2010 und Folgejahre angerechnet werden.

    Die Gewinne aus 2009 hätte man dadurch verrechnen können, daß eine Position, die man im Verlustbereich hat, jedoch halten will, kurz verkauft und wieder kauft. Dadurch wären die Verluste realisiert worden und man hätte den Gewinn in Form der neuen Position in die Zukunft vorgetragen. Das funktioniert allerdings nur bei sehr liquiden Positionen, da ansonsten zwischen Verkauf und Wiederkauf ein Gap entstehen kann.

  • Antwort von Mandrake 16.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    @EnnoBecker hatte dir bereits auf deine erste Frage geantwortet!

    Ein Verlustrücktrag auf 2009 ist nicht möglich, da es sich um zwei verschiedene Arten von Geschäften handelt. Du hast aber die Möglichkeit, den Verlust 2010 mit Gewinnen gleicher Art (also keine Aktiengewinne) in 2011 oder später von der Bank verrechnen zu lassen. Das führt dazu, dass dir in Höhe eines Gewinnes von 8.000,00 keine Abgeltungsteuer abgezogen wird.

  • Antwort von Imrahil 16.12.2011

    Ich nehme an, dass es sich bei dem Aktiengewinn um Dividende (ausgeschütteter Gewinnanteil) handelt. Dieser wird von der ausschüttenden Gesellschaft bereits mit Kapitalertragsteuer belegt, bzw. wird dieser KapESt-Abzug von der Bank durchgeführt. Der Verlust im Jahr 2010 sollte durch Veräußerung entstanden sein.

    Ein Verlust aus einem Aktiengeschäft kann sich nur dann auswirken, wenn der Verlust tatsächlich realisiert (z. B. durch Verkauf) realisiert wurde. Kursschwankungen wirken sich steuerlich nie aus.

    Der Verlus im Jahr 2010 wird vorgetragen, bis wieder Gewinne aus Aktienveräußerung entstanden sind.

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