Hallo zusammen,
ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Trading von u.a. CFD/Forex bei einem Online-Broker (eToro), der im Ausland ansässig.
Da ich nun nicht mehr nur mit virtuellem Kapital spekuliere, sondern reales Geld eingezahlt habe, um damit Gewinne zu erzielen, muss ich mich nun mit der Frage der Besteuerung befassen.
Soweit ich das verstanden habe, wird von einem ausländischen Broker keine Abgeltungssteuer direkt an das deutsche Finanzamt abführt. Hier bin ich selbst in der Angabepflicht bei meiner Steuererklärung.
Was mich derzeit irritiert sind vor allem die Begriffe „Gewinn“ bzw. „Kapitalerträge“, weshalb ich mich an die Mitglieder dieses Forums wende :-)
Soweit ich mich in das Thema bislang eingelesen habe, muss ich - vereinfacht dargestellt und Freibeträge, Verlustgegenrechnung etc. beiseite gelassen - auf die von mir erzielten Gewinne die Abgeltungssteuer von 25%, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen.
Der Frage, zu der ich jedoch keine mir verständliche Antwort finde ist:
Was genau sind die zu versteuernden Gewinne bzw. Kapitalerträge und wann fällt diese Steuerlast an?
Sind damit die tatsächlich für mich realisierten Kapitalerträge gemeint, sprich das Geld, welches ich von dem Broker zurück auf mein inländisches Bankkonto überweisen lasse? Und ist dieser Gewinn dann für das entdprechrnde Kalenderjahr zu versteuern?
Oder ist damit jenes Kapital (inkl. der von mir generierten Gewinne samt gegengerechneter Verluste) gemeint, welches sich derzeit auf dem Konto meines Brokers befindet? Und ist für das Kapital bzw. die Gewinne auf diesem Konto jährlich eine Steuererklärung zu erstellen - auch wenn die Gewinne nicht realisiert, d.h. nicht ausgezahlt wurden?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zu diesen Fragen (Was sind Gewinne? Wann fällt die Steuer an?) eine Antwort, nach Möglichkeit mit Quellen geben kann, oder vielleicht auch einen Tipp, wo mir hierzu weitergeholfen werden bzw. ich mich selbst informieren kann.
Herzlichen Dank :-)
Ich bin heute auf diesen schon älteren Beitrag gestoßen.
Folge Frage stelle ich mir gerade:
Bei dem Wertansatz einer Erbschaft wird ja für Aktien der Kurswert der Wertpapiere verwendet, also auch um ggf. eine Erbschaftssteuer durch das Finanzamt festzusetzen. Aber der tatsächliche Wert für den Erben liegt ja meist niedriger, da der Erbe beim Verkauf von ursprünglich durch den Erblasser günstiger gekauften Aktien noch Abgeltungssteuer, Kirchensteuer und Soli zu zahlen hat. Müsste insofern die Höhe einer anteilig anfallenden Abgeltungsteuer (ggf. + KiSt/Soli) bei Annahme einer Verkaufsrealisierung zum Stichtag der Wertbemessung einer Erbschaft etc. nicht berücksichtigt werden? Und korrekterweise von dem Wertansatz, der ggf. die Erbschafssteuer betrifft, abgezogen werden? Sonst würde die Versteuerung m.E. doch nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen - oder sehe ich hier etwas falsch?
Danke vorab.