Abgeltungssteuer zahlen, wenn man Aktiendepot erbt?

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Dazummüßte man wissen, wann die Papiere im Depot angeschaft wurden.

Soweit es Papiere sind, die vor dem 01. 01. 2009 angeschafft wurden, so sind die Gewinne steuerfrei, weil die noch unter die Altregelung fallen. Aller Erwerbe nach dem 31. 12. 2008 ja (gewinne mit Verlusten ggf. verrechnet) unterliegen der Abgeltungssteuer.

Für einen Erben gelten die Anschaffungskosten und Anschafungszeitpunkte des Erblassers.

Ich bin heute auf diesen schon älteren Beitrag gestoßen.

Folge Frage stelle ich mir gerade:

Bei dem Wertansatz einer Erbschaft wird ja für Aktien der Kurswert der Wertpapiere verwendet, also auch um ggf. eine Erbschaftssteuer durch das Finanzamt festzusetzen. Aber der tatsächliche Wert für den Erben liegt ja meist niedriger, da der Erbe beim Verkauf von ursprünglich durch den Erblasser günstiger gekauften Aktien noch Abgeltungssteuer, Kirchensteuer und Soli zu zahlen hat. Müsste insofern die Höhe einer anteilig anfallenden Abgeltungsteuer (ggf. + KiSt/Soli) bei Annahme einer Verkaufsrealisierung zum Stichtag der Wertbemessung einer Erbschaft etc. nicht berücksichtigt werden? Und korrekterweise von dem Wertansatz, der ggf. die Erbschafssteuer betrifft, abgezogen werden? Sonst würde die Versteuerung m.E. doch nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen - oder sehe ich hier etwas falsch?

Danke vorab.

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@lieberamsee

PS: Ich spreche hier von Aktien die ab 2009 vom Erblasser erworben wurden, also der Abgeltungssteuer unterliegen ...

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