Abfindungsanspruch?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

du bekommst also eine Abfindung? Habe ich das richtig verstanden?

Wenn du seit 2006 geschieden bist, dann hat deine Frau im Sinne des Zugewinnes (wenn keine Trennung) keinen Anspruch. Indirekt kann sich jedoch ein Anspruch ergeben, wenn es um Unterhalt geht, dieser nicht klar geregelt ist und dieser regelmässig neu berechnet wird.

Über den Weg des Unterhalts kann es sein, dass sie einen höheren Anspruch hat. Das alles ist jedoch Raterei, wenn weitere Eckdaten nicht gekannt sind.

Also für meine ex Frau habe ich nie unterhalt zahlen müßen!Aber für meine zwei Kinder schon!

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@Lobo66

für meine ex Frau habe ich nie unterhalt zahlen müßen

Na dann hat sich deine Frage ja erledigt: Deine Exfrau hat keinen Anspruch auf deine Abfindung.

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